Für Bürger in der EU bedeutet die Sanktion den „zivilen Tod“ – denn die „humanitäre Ausnahme“, welche den Sanktionierten eine menschenrechtskonforme Behandlung garantieren soll, funktioniert in der Praxis nicht. So beträgt das Minimum, welches zum Beispiel der 2024 sanktionierte Journalist und deutsche Staatsbürger Hüseyin Doğru nach entsprechender Antragstellung von seinem eingefrorenen Geld entnehmen darf – so denn überhaupt Geld vorhanden ist, da kein Einkommen mehr generiert werden darf –, 506 Euro im Monat.
Jacques Baud, der am 15. Dezember 2025 aus der Presse von seiner Sanktionierung erfuhr und in Brüssel lebt, hat bis heute (erste Märzwoche 2026), ungeachtet der Bewilligung humanitärer Ausnahmen auf Antrag seines Anwalts, keinen Kontozugang und lebt ohne Geld, die anlaufenden Rechnungen für den Haushalt können nicht gebucht werden: „Seit zwei Monaten kann ich nichts kaufen, denn ich habe keine andere Geldquelle als meine Bankkonten. Man verbietet mir seit zwei Monaten, mich zu ernähren.“